Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).
Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) koordiniert die Planung für Sicherheitsvorgaben und -maßnahmen auf der Baustelle.
Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) prüft die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen.
Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) legt Sicherheitsmaßnahmen für Wartungs- und Pflegearbeiten nach Beendigung des Baus fest.
Durch den Sicherheitskoordinator (SiGeKo) sparen Sie erhebliche Zeit und Kosten (Vermeidung von Unfällen und Störfällen).
Die folgenden Leistungen können vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erbracht werden. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).
Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) koordiniert die Planung für Sicherheitsvorgaben und -maßnahmen auf der Baustelle.
Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) prüft die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen.
Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) legt Sicherheitsmaßnahmen für Wartungs- und Pflegearbeiten nach Beendigung des Baus fest.
Durch den Sicherheitskoordinator (SiGeKo) sparen Sie erhebliche Zeit und Kosten (Vermeidung von Unfällen und Störfällen).
Die folgenden Leistungen können vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erbracht werden. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.
Wir erstellen für Sie gerne ein Angebot zur Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordination.