46325 Borken
Telefon 02861/90820-0

planen.berechnen.konstruieren

SiGeKo

Der SiGe-Koordinator übernimmt nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen.) Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen. Der Bauherr wird durch die Bestellung eines geeigneten Koordinators nicht von seiner Verantwortung entbunden, seine Verpflichtungen nach BaustellV zu erfüllen (§ 3 Abs. 1a BaustellV).

Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) koordiniert die Planung für Sicherheitsvorgaben und -maßnahmen auf der Baustelle.

Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) prüft die Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen.

Der Sicherheitskoordinator (SiGeKo) legt Sicherheitsmaßnahmen für Wartungs- und Pflegearbeiten nach Beendigung des Baus fest.

Durch den Sicherheitskoordinator (SiGeKo) sparen Sie erhebliche Zeit und Kosten (Vermeidung von Unfällen und Störfällen).

SiGeKo Leistungen: Übersicht

Die folgenden Leistungen können vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) erbracht werden. Die genauen Leistungspflichten des SiGeKo wurden in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) festgelegt.

SiGeKo-Leistungen in der Planungsphase

  • Analyse aller Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werksphase in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Terminplanung für parallel genutzte sicherheitstechnische Einrichtungen
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Erstellung der Dokumentation zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz (z. B. für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten nach Fertigstellung der Anlage)

SiGeKo-Leistungen in der Ausführungsphase

  • Laufende Kontrollen, damit die Vorgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan) eingehalten werden
  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Koordinierung der sicherheits- und gesundheitstechnisch optimalen Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten Unternehmen auf der Baustelle
  • Überprüfung ob die Verpflichtungen aus der BaustellV von allen Beteiligten auf der Baustelle eingehalten werden
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen
  • Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Ergänzungen / Fortschreibungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)

Wir erstellen für Sie gerne ein Angebot zur Sicherheits- und Gesundheitschutzkoordination.